
Alter
Kinder und Jugendliche im Alter von 6 bis 18 Jahren, die die Altersvoraussetzungen der Krankenkasse erfüllen.
Kieferorthopädie Wien
Die Gratis Zahnspange ist eine von der österreichischen Krankenversicherung vorgesehene kieferorthopädische Leistung für bestimmte Kinder und Jugendliche, wenn die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind. Bei Zahnspange Sablania in Wien prüft Dr. Manish Sablania als Wahlkieferorthopäde, ob Anspruch auf die Gratis Zahnspange in Wien bestehen kann. Anspruch und Bewilligung sind nicht automatisch: In der Regel kommen das Alter von 6 bis 18 Jahren, eine schwere Fehlstellung der IOTN-Stufe 4 oder 5 und die Entscheidung der zuständigen Krankenkasse zusammen. In der Ordination in 1200 Wien werden Versicherte der ÖGK, SVS, BVAEB und KFA (Wien) behandelt.
Für eine bewilligte Gratis-Zahnspangen-Behandlung mit fester Metallzahnspange ist das Honorar so festgelegt, dass die Krankenkassen-Erstattung bei erfüllten Voraussetzungen (unter 18 Jahren, IOTN 4 oder IOTN 5) bis zu 100 % unserer Rechnung abdecken kann. Die endgültige Bewilligung erfolgt durch die zuständige Krankenkasse. Keramik-Brackets, Alignersysteme und Lingualtechnik sind nicht Teil dieses 100-%-Angebots.


Besonderer Kostenvorteil bei Zahnspange Sablania
Bis zu 100 % unserer Rechnung zurück
Bei der bewilligten Gratis-Zahnspangen-Behandlung mit fester Metallzahnspange kann die ÖGK-Kostenerstattung bei erfüllten Gratis-Zahnspange-Voraussetzungen (unter 18 Jahren, IOTN 4 oder IOTN 5) bis zu 100 % der von Zahnspange Sablania ausgestellten Rechnung abdecken. Dadurch kann für diese konkrete Behandlung kein verbleibender Selbstbehalt entstehen.
Diese Regelung gilt ausschließlich für die entsprechende Behandlung bei Zahnspange Sablania. Private Zusatzleistungen sowie Keramik-Brackets, Clear Aligner, Invisalign und Lingualzahnspangen sind davon nicht automatisch umfasst. Die endgültige Bewilligung und Kostenerstattung erfolgt durch die ÖGK und hängt von der individuellen Anspruchsberechtigung ab.
Die Gratis Zahnspange ist eine kieferorthopädische Leistung der österreichischen Krankenversicherung für bestimmte Kinder und Jugendliche. Sie greift nur, wenn die Voraussetzungen der zuständigen Krankenkasse erfüllt sind – nicht automatisch für jede Fehlstellung und nicht für jede Zahnspange.
In der Kieferorthopädie Zahnspange Sablania in Wien wird geprüft, ob ein Anspruch in Frage kommt. Die endgültige Bewilligung liegt bei der Krankenkasse.
Anspruch und Bewilligung sind nicht automatisch. In der Regel müssen folgende Punkte zusammenkommen:

Kinder und Jugendliche im Alter von 6 bis 18 Jahren, die die Altersvoraussetzungen der Krankenkasse erfüllen.

Schwere Zahn- oder Kieferfehlstellung – in der Regel IOTN-Stufe 4 oder 5.

Die medizinische Notwendigkeit muss kieferorthopädisch festgestellt werden.

Die endgültige Entscheidung trifft die zuständige Krankenkasse – eine Bewilligung ist nicht automatisch.
Mehr zu Zahnspange für Kinder und Zahnspange für Jugendliche.
IOTN steht für Index of Orthodontic Treatment Need. Der Index stuft ein, wie stark eine Zahn- oder Kieferfehlstellung ist und wie dringend eine kieferorthopädische Behandlung medizinisch nötig erscheint. Für die Gratis Zahnspange ist auf dieser Seite IOTN 4 oder IOTN 5 als Voraussetzung genannt: Stufe 4 steht für schwere, Stufe 5 für sehr schwere Behandlungsbedürftigkeit. Die Einstufung entscheidet mit darüber, ob ein Kassenanspruch geprüft werden kann.
Die IOTN-Stufe lässt sich nicht anhand dieser Website selbst festlegen. Ob IOTN 4 oder 5 vorliegt, wird in der kieferorthopädischen Untersuchung festgestellt und mit Ihnen besprochen. Wir stellen keine Online-Diagnose.

Als Wahlkieferorthopäde – nicht als Vertragskieferorthopäde – rechnet Dr. Sablania nicht wie eine direkte Vertragskassenleistung ab. Allgemein können nach aktueller Information der Krankenkasse bei einer genehmigten Wahlbehandlung 80 % des gültigen Kassentarifs erstattet werden – nicht automatisch 80 % der Privatrechnung. Bei Zahnspange Sablania ist das Honorar für die bewilligte Gratis-Zahnspange mit fester Metallzahnspange so festgelegt, dass die Erstattung bei erfüllten Voraussetzungen (unter 18 Jahren, IOTN 4 oder IOTN 5) bis zu 100 % unserer Rechnung abdecken kann. Ein typischer Ablauf sieht so aus:
Unterschied zwischen Wahl- und Vertragskieferorthopädie

Der genaue Ablauf kann von der Krankenkasse, Behandlung und individuellen Bewilligung abhängen.
Bei der Gratis-Zahnspange richtet sich die Behandlung nach den Vorgaben der jeweiligen Krankenkasse. Wichtig zu wissen:

Festsitzende Metall-Brackets sind in der Regel die standardmäßig vorgesehene Option im Kassenprogramm.

Zahnfarbene Keramik-Brackets sind eine ästhetische Privatoption und nicht automatisch Teil der Kassenleistung.

Durchsichtige Schienen (Clear Aligner / Invisalign) sind nicht automatisch im öffentlich finanzierten Programm enthalten.

Innenliegende (linguale) Zahnspangen sind ebenfalls nicht automatisch abgedeckt und bedürfen einer separaten Kostenklärung.
Private Alternativen wie durchsichtige Zahnspangen / Clear Aligner besprechen wir transparent in der Beratung.
Überblick – ohne Preise. Ob und in welcher Höhe eine Erstattung möglich ist, hängt von Anspruch und Bewilligung ab.
| Option | Sichtbarkeit | Mögliche Kassenerstattung | Hinweis |
|---|---|---|---|
| Metall-Zahnspange | Sichtbar | Bei erfüllten Gratis-Zahnspange-Voraussetzungen (unter 18 Jahren, IOTN 4 oder IOTN 5) bis zu 100 % unserer Rechnung | Gilt für die bewilligte Gratis-Zahnspangen-Behandlung bei Zahnspange Sablania |
| Keramik-Brackets | Weniger auffällig | In der Regel privat | Ästhetische Aufzahlung / Privatoption |
| Clear Aligner | Nahezu unsichtbar | In der Regel privat | Nicht automatisch im Kassenprogramm |
| Lingualzahnspange | Von außen unsichtbar | In der Regel privat | Separate Kostenklärung erforderlich |
Von der Erstberatung bis zur Retention begleiten wir Sie in der Kieferorthopädie in Wien strukturiert – inklusive der Unterlagen für Ihre Krankenkasse, soweit erforderlich.



Fachzahnarzt für Kieferorthopädie und Allgemeinzahnarzt · Forsthausgasse 16–20, Stiege 3, EG, 1200 Wien
Die endgültige Bewilligung und Erstattung legt die zuständige Krankenkasse fest. Bei der bewilligten Gratis-Zahnspangen-Behandlung mit fester Metallzahnspange kann die ÖGK-Erstattung bei Zahnspange Sablania bis zu 100 % unserer Rechnung abdecken, sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind.
Informationen der Krankenkasse zuletzt geprüft: Juli 2026. Verbindliche Tarife und Bewilligungen erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse (ÖGK, SVS, BVAEB oder KFA). Aktuelle Informationen der ÖGK zur Zahnspange
Weitere Informationen:
Transparente Orientierung zu ausgewählten Leistungen. Die endgültige Bewilligung durch die Krankenkasse bleibt im Einzelfall maßgeblich.
Gesamtkosten pro Behandlungsjahr ohne Analyse
€ 1.300,-
(bei Privatbehandlung)
Bei aktiver und genehmigter Krankenkasse:
Keine Kosten
€ 300,-
Kostenlos
Für Patienten, die bereits eine festsitzende Zahnspange haben und diese in unserer Ordination entfernen lassen möchten.
€ 350,-
Wir prüfen mit Ihnen, ob die Voraussetzungen für die Gratis Zahnspange erfüllt sein können, erklären den Ablauf der Bewilligung und informieren Sie transparent über die mögliche Kostenerstattung von bis zu 100 % unserer Rechnung.
Öffnungszeiten
Mo–Fr: 10:00 – 17:00 Uhr
Telefon
+43 1 3306090